Lernmittel

Hinweise und Listen

Achtung:
Diese Infos und Lernmittellisten sind zur Kontrolle, jeder Schüler erhält ein persönliches Formular. Die Schüler, die neu an die Drawehn-Schule kommen erhalten alles per Post.


Bankabbuchung hat für alle Seiten Vorteile.  (Formular zum Download)
Die Abbuchung ist bis zum Verlassen der Schule oder Widerruf gültig Informationen über die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln

Ihr tatsächlicher Mietpreis ergibt sich aus der Summe der von Ihnen gewählten Bücher!

Wenn Sie an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, geben Sie bitte das Formular ""Liste der Lernmittel" ausgefüllt und unterschrieben an die Schule zurück. 

Die Zahlung muss erfolgen auf:


Drawehn-Schule KGS Clenze


VR Plus Altmark-Wendland eG. BLZ: 258 639 89 Konto.-Nr: 2416 668 500

IBAN: DE43 25863489 2416668500

Bitte Name des Kindes und Schülernummer im Verwendungszweck angebe


Von der Zahlung der Lernmittelgebühr befreit:

Damit Sie für das neue Schuljahr von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit sind, ist der Nachweis (- Stichtag: 01.Mai - durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch eine Bescheinigung des Leistungsträgers ) bei der Anmeldung vorzulegen. Ein Nachreichen ist nicht möglich!!!

o nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeit SGB II o dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder)

o § 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)

o Wohngeldgesetz (WoGG / Hinweis beachten) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 SGB II oder des § 19 Abs. 1 und 2 SGB XII vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG)

Hinweis der Wohngeldbehörde Lüchow-Dannenberg

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe von Lernmitteln befreit, wenn durch das Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des §9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) vermieden oder beseitigt wird. Es muss ein Leistungsanspruch nach SGB II bestehen, das Wohngeld ist aber höher als dieser Leistungsanspruch. Dann kann eine Bescheinigung für die Befreiung durch die Wohngeldbehörde gestellt werden. Ob ein Leistungsanspruch besteht und in welcher Höhe, kann nur die zuständige Stelle, Jobcenter, Seerauer Straße 37, 29439 Lüchow, berechnen. Nach Vorlage der Berechnung durch das Jobcenter kann gegebenenfalls eine Bescheinigung ausgestellt werden. o Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe.

o Asylbewerberleistungsgesetz.

o Ich bin erziehungsberechtigt für mehr als zwei schulpflichtige Kinder und erhalte eine Ermäßigung des Entgelts für die Ausleihe von 20%. Der Nachweis ist bei der Anmeldung zur Ausleihe der Lernmittel zu erbringen (durch Vorlage der Schülerausweise oder entsprechender Bescheinigungen)